AGB
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für A Plus A Facility Service
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die A Plus A Facility Service im Bereich der Reinigung und Facility Management anbietet. Dazu gehören Büroreinigung, Umzugsreinigung, Fensterreinigung, Baureinigung, Hauswartung und technische Dienste.
2. Leistungsumfang
Die angebotenen Leistungen werden nach Vereinbarung mit dem Kunden erbracht und umfassen:
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Regelmässige Unterhaltsreinigung von Bürogebäuden und Geschäftsräumen
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Umzugsreinigungen mit Abnahmegarantie
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Fenster- und Fassadenreinigung für klare Sicht
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Baureinigung nach Neubauten oder Renovierungen
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Hauswartungsdienste inkl. technischer Unterstützung
Alle Leistungen werden mit umweltfreundlichen, veganen und tierversuchsfreien Reinigungsmitteln durchgeführt.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von A Plus A Facility Service schriftlich oder mündlich annimmt. Individuelle Vereinbarungen und Sonderwünsche müssen schriftlich festgehalten werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Dienstleistungen richten sich nach dem Umfang der Leistungen und werden im Angebot individuell vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich A Plus A Facility Service das Recht vor, Mahngebühren zu erheben.
5. Haftung
A Plus A Facility Service haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter verursacht werden. Eine Haftung für Schäden an empfindlichen Oberflächen oder Einrichtungen, die durch unsachgemässe Pflegeanweisungen des Kunden entstehen, ist ausgeschlossen.
6. Kündigung
Sowohl der Kunde als auch A Plus A Facility Service können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen. Bei Umzugsreinigungen endet der Vertrag automatisch nach Abnahme durch den Kunden.
7. Sondervereinbarungen
Individuelle Absprachen, wie zusätzliche Reinigungsintervalle oder besondere Anforderungen (z. B. Fensterreinigungen in schwer zugänglichen Bereichen), sind separat zu vereinbaren und können zusätzliche Kosten verursachen.
8. Datenschutz
A Plus A Facility Service verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt der Gerichtsstand Zürich, Schweiz.
10. Vertragsbruch
Falls der Kunde oder A Plus A Facility Service gegen die Bestimmungen des Vertrages verstösst, gelten folgende Regelungen:
10.1 Vertragsverletzung des Kunden
Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden, wie z. B. Nichtbeachtung der vereinbarten Zahlungsbedingungen oder unberechtigter Kündigung, behält sich A Plus A Facility Service das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus können dem Kunden alle entstandenen Kosten sowie ein Schadensersatzanspruch in Rechnung gestellt werden.
10.2 Vertragsverletzung durch A Plus A Facility Service
Falls A Plus A Facility Service gegen die vertraglichen Pflichten verstösst, hat der Kunde das Recht, schriftlich auf Abhilfe zu drängen. Sollte keine Lösung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des schriftlichen Antrags gefunden werden, kann der Kunde den Vertrag kündigen und, sofern berechtigt, Schadensersatz fordern.
10.3 Stornierung von Dienstleistungen
Für stornierte oder nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen, die nicht gemäss den Kündigungsfristen abgesagt wurden, behält sich A Plus A Facility Service das Recht vor, eine Entschädigungsgebühr zu berechnen, die im Vertrag festgelegt ist.
11. Stornierung von Umzugsreinigungen
11.1 Stornierungsfrist
Eine Stornierung von Umzugsreinigungen muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Reinigungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Stornierung später eingereicht, behält sich A Plus A Facility Service das Recht vor, eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Preises zu erheben.
11.2 Kurzfristige Stornierungen
Bei einer Stornierung, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises berechnet. Erfolgt die Stornierung weniger als 12 Stunden vor dem Termin, wird der vollständige Betrag in Rechnung gestellt, da die Vorbereitungen und Personaldispositionen bereits erfolgt sind.